Die logopädische Therapie wird als Teil der medizinischen Grundversorgung als „Heilmittel“ bezeichnet. Die Therapie wird ärztlich verordnet. Je nach Alter und Behandlungsgrund kann die logopädische Heilmittelverordnung (Rezept) von Haus- oder Kinderärzten sowie von Hals-, Nasen-, Ohrenärzten, Phoniatern, Neurologen, Zahnärzten oder Kieferorthopäden ausgestellt werden. Ein Hausbesuch kann aus medizinischen Gründen ebenfalls ärztlich verordnet werden. Es ist wichtig, dass die Heilmittelverordnung korrekt ausgestellt wird und dass die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellen der Verordnung beginnt, ansonsten verliert diese ihre Gültigkeit.
Bei Kindern- und Jugendlichen bis 18 Jahre werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Erwachsene Patienten, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen eine Rezeptgebühr von 10 Euro und 10% der Behandlungskosten selbst tragen. Sind Sie von der Zuzahlung befreit, geben sie uns bitte frühst möglich Bescheid, damit wir Ihnen keine Kosten privat in Rechnung stellen und bringen Sie zu ihrem ersten Termin Ihren Befreiungsnachweis mit.
Privat versicherte Patienten haben einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen, in welchem festgelegt ist, in welcher Höhe die Behandlungskosten übernommen werden. Alle Kosten die darüber hinaus entstehen, müssen vom Patienten selbst getragen werden. Sie haben die Möglichkeiten im Voraus einen Kostenvoranschlag zu erhalten.
Beihilfe berechtige Personen können die Kosten über die Beihilfe abrechnen. Es gilt ein festgelegter Höchstsatz. Der Betrag, der den Höchstsatz übersteigt, wird privat in Rechnung gestellt sofern keine entsprechende Zusatzversicherung vorliegt. Zu Beginn der Behandlung wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Dieser basiert auf Grundlage der GebüT (Gebührenübersicht für Therapeuten).
Bei Kindern- und Jugendlichen bis 18 Jahre werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Erwachsene Patienten, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen eine Rezeptgebühr von 10 Euro und 10% der Behandlungskosten selbst tragen. Sind Sie von der Zuzahlung befreit, geben sie uns bitte frühst möglich Bescheid, damit wir Ihnen keine Kosten privat in Rechnung stellen und bringen Sie zu ihrem ersten Termin Ihren Befreiungsnachweis mit
Privat versicherte Patienten haben einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen, in welchem festgelegt ist, in welcher Höhe die Behandlungskosten übernommen werden. Alle Kosten, die darüber hinaus entstehen, müssen vom Patienten selbst getragen werden. Sie haben die Möglichkeit im Voraus einen Kostenvoranschlag zu erhalten.
Beihilfe berechtige Personen können die Kosten über die Beihilfe abrechnen. Es gilt ein festgelegter Höchstsatz. Der Betrag, der den Höchstsatz übersteigt, wird privat in Rechnung gestellt sofern keine entsprechende Zusatzversicherung vorliegt. Zu Beginn der Behandlung wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Dieser basiert auf Grundlage der GebüT (Gebührenübersicht für Therapeuten).
Diagnostik, Beratung und Therapie sämtlicher logopädischer Störungsbilder bei Kindern und Jugendlichen.
Logopädie ist viel mehr als die Behandlung von „Lispeln“ oder „Stottern“
Meine Zusatzleistungen zur Unterstützung in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen
Lernen Sie meinen Therapiehund Luke kennen und erfahren Sie, wie er mich im Rahmen der tiergestützten Therapie unterstützt – und wie Sie als Patient davon profitieren können.